INFO-BRIEF 2021/05
09.04.2021
Energiezähler und Wasseruhren
Liebe Gartenfreunde,
um eine möglichst genaue Verrechnung der Energie – und Wasserverbräuche zu gewährleisten, müssen die verwendeten Energiezähler und Wasseruhren geeicht sein. Der gültige Eichzeitraum darf nicht überschritten werden.
Jeder Pächter ist für den Zustand der Energiezähler und Wasseruhren persönlich verantwortlich. Beim Kauf, ist auf die Eichmarke zu achten!
In diesem Jahr wird am 5.06.2021 und 12.06.2021 jeweils ab 10:00 Uhr dazu eine Kontrolle von Frau Ehrentraut und Herrn Ott durchgeführt.
Wir bitten, an einem dieser Termine anwesend zu sein!
Hinweis:
Die gültige Eichfrist bei Wasseruhren beträgt 6 Jahre!
Die gültige Eichfrist bei Energiezählern ist 16 Jahre!
Bei Zählern mit elektronischem Messwerk muss eine Überprüfung bereits nach acht Jahren erfolgen!
Der Vorstand